Jul 3 2013

ponyhaftpflichtDie Ponyhaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie als Halter eines Ponys abschließen können. Sie ist eine Unterkategorie der Pferdehaftpflicht und deckt folglich sehr ähnliche Gefahren ab. Allerdings ist sie als Haftpflicht für Pferde konzipiert, die ein Stockmaß von 148 Zentimetern nicht überschreiten. Die Haftpflicht für Ponyhalter deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, welche ein Geschädigter geltend macht, und sie regelt die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen. Bei solchen Schadenersatzforderungen beinhaltet sie auch die Kostenübernahme eines gerichtlichen Verfahrens.

Eine Haftpflicht zum Schutz des Ponyhalters

Ihre Haftung als Ponyhalter ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort ist in Paragraph 833 geregelt, dass der Tierhalter dem Geschädigten einen Schaden zu ersetzen hat, sofern durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt wird oder wenn eine Sache beschädigt wird. Solche Schäden können also aus Personen- und Sachschäden bestehen, doch auch Vermögensschäden sind möglich. Scheut ein Pony beim Ausritt plötzlich aufgrund eines Autos und verursacht der Fahrer einen Unfall mit Sach- und Personenschaden, ist dies ein typischer Fall für die Ponyhaftpflicht. Für Sie als Halter des Tieres können solche Schäden eine immense Größenordnung ausmachen, die Sie aus eigener Tasche zu zahlen haben, sofern keine ausreichende Haftpflicht für Tierhalter besteht. Die Ponyhaftpflicht übernimmt solche Schäden und stellt Sie von der Zahlung frei. Macht ein Geschädigter einen Schaden Ihnen gegenüber unberechtigt geltend, können Sie zur Abwehr einen Gerichtsprozess anstrengen. Die Haftpflicht für Ponyhalter kommt für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf. Sie entspricht deshalb einer passiven Rechtsschutzversicherung.

Die wichtigsten Leistungen

Wie jede Versicherung unterscheidet sich die Haftpflicht für Ponyhalter vor allem in Bezug auf ihre Leistungen. So sollte das Fremdreiterrisiko ebenso mitversichert sein wie eine Reitbeteiligung. Die Teilnahme an Turnieren soll im Versicherungsschutz eingeschlossen sein, Gleiches gilt für einen Auslandsaufenthalt und einen ungewollten Deckakt. Private Kutschfahrten, Flurschäden, das Reiten mit ungewöhnlicher Zäumung, mit Sätteln oder ohne Sattel sollte abgedeckt sein. Vorschriften hinsichtlich einer Helmpflicht oder einer bestimmten Zaunhöhe sollten nicht bestehen. Ist eine Stute versichert, sollten ihre Fohlen bis zu einem Alter von drei Monaten mitversichert sein. Nicht jede Ponyhaftpflicht umfasst diese Leistungen. Damit Sie einerseits alle erforderlichen Leistungseinschlüsse in Ihrem Versicherungsschutz berücksichtigen und andererseits keinen unnötig teuren Versicherungsschutz abschließen, empfiehlt sich der Tarifvergleich vor dem Vertragsabschluss.

So wichtig ist der Tarifvergleich

Viele Versicherer bieten eine Ponyhaftpflicht in unterschiedlichen Tarifstufen an. Häufig steht ein Basisschutz zur Auswahl, dieser beinhaltet aber nur eine grundlegende Absicherung. Im Gegenzug für die günstige Versicherungsprämie müssen Sie einige Leistungsausschlüsse akzeptieren, die im Versicherungsfall zur Kostenübernahme aus eigener Tasche führen. Damit Ihr Versicherungsschutz vollständig auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, empfiehlt sich eine Bedarfsanalyse. Sie legt fest, welche Versicherungssumme für Ihr Pony angemessen ist und welche Leistungen im Versicherungsschutz unbedingt eingeschlossen sein sollten. Auf der Basis dieser Bedarfsanalyse führen Sie einen Preisvergleich durch, damit Ihre Absicherung trotz bester Leistungen nicht unnötig teuer wird. Diesen Tarifvergleich können Sie bequem mit Hilfe eines Online-Vergleichsrechners erstellen. Dazu geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie die wichtigsten Eckpunkte zum gewünschten Versicherungsschutz ein. Anhand dieser Informationen errechnet ein Online-Tarifrechner die passenden Tarife und stellt sie in einer kompakten Übersicht zusammen.